Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der OML – Direktmarketing und Logistik GmbH & Co.KG
Hauskoppel 14 A, 22111 Hamburg, sowie Holzhauser Str. 140i, 13509 Berlin
– nachfolgend „OML“ genannt –
I. Allgemeine AGB
1.Geltungsbereich
Nachfolgende Geschäftsbedingungen gelten für alle geschäftlichen Vorgänge sowohl mit Zulieferern, Zwischenhändlern und Wiederverkäufern als auch mit Endkunden. Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Grundlage aller Lieferverträge, Leistungen und Angebote von OML und gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Eine Verfügbarkeit seitens unserer Internetseite ist gewährleistet. Abweichende Geschäftsbedingungen der Geschäftspartner werden nur dann Vertragsinhalt, wenn diesen zuvor ausdrücklich und schriftlich zugestimmt wurde. Auf alle Rechtsbeziehungen zwischen OML und dem Auftraggeber findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
2. Vertragsabschluss
Die Angebote von OML sind freibleibend und unverbindlich und haben eine Geltungsdauer von 30 Tagen. Der Vertrag mit dem Auftraggeber kommt erst durch einen schriftlichen (auch per email) Auftrag oder Ausführung des Auftrages zustande.
Auftragsänderungen und – ergänzungen oder mündliche Absprachen und Zusagen sowie Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.
3. Preise
Als verbindlich gelten die Preise im Auftrag von OML. Alle Preise verstehen sich rein netto zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Verpackungs-und Versandspesen (inkl. Porto von Post, Paketdiensten und Spediteuren u. Ä.) sowie andere Kosten (z.B. Transportversicherung, Zölle, Datenübermittlungsgebühren etc.) sind in den Angeboten von OML nicht enthalten und werden gesondert in Rechnung gestellt.
Preiszuschläge ergeben sich bei vom Angebot oder Auftrag abweichenden Sonderformaten und bei Nichteinhaltung fixer Liefertermine für zu verarbeitende Materialien. Die Berechtigung zu einem angemessenen Preisaufschlag besteht ebenfalls, wenn sich durch die Beschaffenheit des Materials Schwierigkeiten bei der Verarbeitung und damit zusätzliche Arbeitsaufwendungen ergeben. Sonderkosten durch Abweichungen werden vor Ausführung dem Kunden mitgeteilt.
4. Zahlungsbedingungen
Rechnungsbeträge sind rein netto und ohne Abzug 10 Tage nach Erhalt der Rechnung, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist, zur Zahlung fällig.
OML kann vor Abschluss bzw. Ausführung Teilrechnungen legen bzw. Anzahlungen bis zur voraussichtlichen Rechnungshöhe fordern.
Bei Rechnungsstellung gegenüber Auftraggebern aus der EU verwendet OML die vom Auftraggeber genannte Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Wird diese als falsch nachgewiesen, so haftet der Auftraggeber für die Steuerschuld, die von den Finanzbehörden gegen OML geltend gemacht werden kann.
Gerät der Auftraggeber mit einer bereits fälligen Zahlungsverpflichtung aus dem Vertrag in Zahlungsverzug, so sind wir zum sofortigen Rücktritt vom Vertrag ohne besondere, vorhergehende Ankündigung berechtigt. Alle offenen Forderungen gegenüber dem Auftraggeber werden sofort fällig.
Bei Zahlungsverzug oder Stundung sind vom Vertragspartner Verzugszinsen oder Stundungszinsen in Höhe von 5 % über dem in Art. 1 § 1 des Gesetzes zur Einführung des Euro vom 9. Juni 1998 geregelten Basiszinssatz zu zahlen. Sobald die Europäische Zentralbank einen Referenzzinssatz festlegt, der in seiner Funktion dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank entspricht, tritt dieser an die Stelle des vorgenannten Basiszinssatzes.
Die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten sowie Aufrechnung mit Gegenansprüchen ist nur zulässig, wenn und insoweit Gegenforderungen des Auftraggebers unbestritten, entscheidungsreif oder rechtskräftig festgestellt sind.
5. Lieferung & Versand
Liefertermine sind grundsätzlich schriftlich anzugeben und ergeben sich aus der schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung durch OML. Als Liefertermin gilt der Übergabezeitpunkt an die zum Transport bestimmte Person bzw. Unternehmen. Besondere Terminwünsche und Fixtermine bedürfen der gesonderten schriftlichen Vereinbarung.
Bei höherer Gewalt, Arbeitskämpfen, Betriebsstörungen und sonstigen nicht von OML zu vertretenden Lieferstörungen verlängert sich die vereinbarte Liefer-bzw. Leistungsfrist um die Dauer der Behinderung.
Wenn Verzögerungen durch den Auftraggeber oder durch von ihm beauftragte Unternehmen oder Personen eintreten (z.B. Änderungswünsche oder verzögerte Rücksendung von Unterlagen), oder von ihm beizustellende Materialien bei OML nicht termingerecht eingehen, werden die Terminvereinbarungen hinfällig und die Liefertermine verlängern sich in angemessenem Umfang. Anspruch auf vorrangige Bearbeitung verspäteter Aufträge besteht nicht. Für durch diese Verzögerungen entstehende Erschwernisse kann OML einen angemessenen Mehrpreis verlangen.
Im Falle des Lieferverzugs oder Unvermögens durch OML ist der Vertragspartner nach Setzen einer angemessenen Nachfrist von mindestens 2 Wochen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, dass Leistungsverzögerung oder Leistungsunvermögen seitens OML auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.
Der Versand erfolgt stets auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Die Gefahr geht auf den Auftraggeber über sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person, oder bei der Deutschen Post AG, übergeben worden ist. Die Transportgefahr trägt der Auftraggeber auch bei Teillieferungen oder im Falle von Rücksendungen. Etwaige Transportschäden können nur bei dem beauftragten Transportunternehmen (Post, Bahn, Spediteur etc.) geltend gemacht werden. Bei unfrei eintreffenden Rücksendungen kann OML die Annahme verweigern.
Verzögert sich der Versand aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so geht die Gefahr mit der schriftlichen Meldung der Versand-bereitschaft auf ihn über. Versandweg und –mittel sind, wenn nicht anders vereinbart, OML vorbehalten. Eine Transportversicherung wird nur auf schriftliche Anweisung wo es rechtlich möglich ist und auf Kosten des Auftraggebers abgeschlossen.
6. Gewährleistung & Haftung
Der Auftraggeber hat die Pflicht, innerhalb von 10 Tagen nach Zugang der Ware oder Erbringung der Leistung, sich von dem einwandfreien Zustand zu überzeugen. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Reklamation, so ist die Ware/Leistung vom Auftraggeber ohne Minderung angenommen. Beanstandungen nach dieser Frist, besonders bei einem offensichtlichen Mangel, kann OML zurückweisen. Bei gerechtfertigter Beanstandung besteht nur das Recht auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung nach unserer Wahl bis max. zur Höhe des halben Auftragswertes.
Verlangt der Auftraggeber in Fällen, in denen es OML die Leistung schuldhaft unmöglich geworden ist zu erfüllen, der Auftrag sich in Verzug befindet oder die vertragsgegenständlichen Leistungen schlecht erfüllt wurden, Schadensersatz wegen Nichterfüllung, so kann er diesen nur bis in Höhe des Rechnungsbetrages für den entsprechenden Auftrag (ohne Portoanteil) geltend machen. Die Haftungsbeschränkung entfällt, wenn OML oder dessen Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
Eine Haftung auf eingezahlte Porti, die bei OML lediglich durchlaufende Posten sind, wird von OML ausdrücklich nicht übernommen.
7. Anwendbares Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des einheitlichen Kaufgesetztes (EKG) und des einheitlichen Vertragsabschlusses (EAG) ist ausgeschlossen. Erfüllungsort ist, soweit nicht anders schriftlich vereinbart, Hamburg oder Berlin. Gerichtsstand ist Hamburg.
II. Besondere Bedingungen für den Mailingversand
1. Postfertigung & Portooptimierung
Das Konfektionieren und Ausliefern von Werbesendungen erfolgt durch OML in branchenüblicher Weise.
Im Rahmen der Portooptimierung erfolgt eine Vorprüfung der Adressen auf postalische Richtigkeit und ein Dublettencheck. Dadurch werden die Originaldaten des Auftraggebers verändert. Der Auftraggeber erklärt sich mit dieser Vorgehensweise ausdrücklich einverstanden.
2. Warenlieferungen & Restmengen
OML führt die Handlungstätigkeit sowie etwaige Posteinlieferungen im Kundenauftrag aus. OML verlässt sich auf die Richtigkeit der Angaben des Auftraggebers über die auszuführenden Tätigkeiten, insbesondere über Angaben bei vom Auftraggeber gelieferten Materialien zur Sendungsmengen/ Materialbeschaffenheit/ Formaten. Vom Auftraggeber zu beschaffende Materialien (z.B. Drucksachen) sind OML im einwandfreien Zustand frei Haus anzuliefern. Zum Ausgleich von Auflagendifferenzen und Rückverlusten, z.B. beim Postfertigmachen, ist eine Mehrlieferung des zu verarbeitenden Materials von 5 % erforderlich. Mindermengen müssen nachgeliefert werden oder reduzieren den Auftrag in der Stückzahl. Materialverlust durch die maschinelle Verarbeitung bis zu einer Quote von 5 % der gelieferten Menge können OML nicht berechnet oder vom Auftrag abgezogen werden. Eine Überprüfung der tatsächlichen Stückzahl wird nur auf Wunsch, gegen Aufwandspauschale durchgeführt. Der Auftraggeber haftet allein dafür, dass der Inhalt vom ihm angelieferter Druckvorlagen oder von ihm beigestellter Werbemittel nicht gegen gesetzliche Bestimmungen verstößt, insbesondere durch die Ausführung seines Auftrages keine Rechte Dritter, z.B. Urheberrechte, verletzt werden. Der Auftraggeber hat OML von allen etwaigen Ansprüchen Dritter wegen solcher Rechtsverletzung freizustellen.
Über Restmaterialien nach Verarbeitung des Auftrages wird der Auftraggeber auf Wunsch informiert. Diese Materialien werden spätestens einen Monat nach Auftragsabwicklung vernichtet, wenn der Auftraggeber nach Erhalt der Restmeldung keine Entscheidung über die weitere Verfahrensweise trifft. Die Kosten der Vernichtung trägt der Auftraggeber.
3. Auftragsdatenverarbeitung & Datenschutz
Soweit OML personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet, werden konkrete Weisungen im Sinne des § 11 des Bundesdatenschutzgesetzes vom Auftraggeber erteilt. OML gewährleistet weisungsgemäße Verarbeitung und ordnungsgemäße Sicherung der Daten gemäß Verpflichtungserklärung auf der Grundlage des BDSG.
Fehler bei der Datenverarbeitung, bei denen OML bzw. seinen Erfüllungsgehilfen ein Verschulden zur Last fällt, werden von OML, soweit im Rahmen der Möglichkeiten, kostenlos berichtigt. Die Fehlerbeseitigung ist auf die Höhe des Rechnungsbetrages des Auftrages begrenzt. Die Haftungsbegrenzung entfällt in dem Fall, in dem OML bzw. seine Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben. Beanstandungen wegen fehlerhafter Leistungen sind OML nach Kenntnisnahme durch den Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen. OML ist stets die Möglichkeit einer Nachbesserung einzuräumen.
Bei weiteren Ansprüchen, soweit diese in den vorliegenden Bedingungen noch nicht geregelt worden sind, haftet OML lediglich für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seinerseits bzw. seitens seiner Erfüllungsgehilfen.
Übermittelte Kundendaten unterliegen dem Datenschutz. Eine Weiterverwendung ist ausgeschlossen.
4. Porto
Die Portokosten sind an OML, soweit nicht ausdrücklich anderweitig vereinbart, im Voraus zu entrichten. Dafür erstellt OML eine Portovorausrechnung.
Ansonsten ist OML nicht zur Postauflieferung verpflichtet. Selbst bei eingelieferten Sendungen besteht keine gesetzliche Erfüllungspflicht auf Porto. Der gewählte Versender wird dann direkt auf den Auftraggeber durchgreifen.
Sollten Gebühren oder auch Nachforderungen der Deutschen Post AG wegen Gewichtstoleranzen anfallen, so trägt der Auftraggeber diese Nachforderungen. Die Kosten werden nach Auftragsbeendigung in einer Endabrechnung mit der Vorauszahlung verrechnet.
Es besteht ebenfalls die Möglichkeit die Portokosten mit der Postcard des Auftraggebers zu bezahlen.
5. Besondere Verpflichtungen des Auftraggebers
Der Auftraggeber gewährleistet eine dem Datenschutz konforme Übertragung personenbezogener Daten und stellt Grundtexte, Bilder (mind. 300 dpi) und gewünschte Schriften. Von OML zu beschaffende Bilder und Schriften (Lizenzen) werden mit dem Auftraggeber in Abstimmung käuflich erworben.
6. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen durch gesetzliche oder gerichtliche Urteile unwirksam sein, so bleiben alle übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Geschäftsbedingung/en tritt die gesetzliche Neuregelung in Kraft.